AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Lieferungen und Leistungen. Sie richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern ausschließlich an Unternehmer im Sinne § 14 BGB. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten diese AGB im Voraus auch für alle künftigen Verträge als vereinbart. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, soweit ihre Regelungen sich nicht mit den Bedingungen unserer AGB decken. Dies gilt auch dann, wenn den Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Aufträge

Unsere Angebote erfolgen bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Allerdings prüfen wir Ihr Angebot nach dessen Eingang unverzüglich und teilen Ihnen etwaige Änderungen unserer Angebote mit. Die uns erteilten Aufträge sind erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

3. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Fracht, Verpackung und Nebenkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmenden Faktoren behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor, wenn zwischen Bestellung und vereinbarter Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Dies gilt auch dann, wenn Ware auf Abruf gekauft wird und der Abruf länger als 4 Monate nach dem Abschluss des Vertrages erfolgt. Etwaige Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

4. Lieferungen und Lieferfristen

HY-LINE ist bestrebt, die als voraussichtlich mitgeteilten Liefertermine einzuhalten. Da wir jedoch auf die pünktliche Lieferung Dritter angewiesen sind, können wir für die Einhaltung der Termine keine Haftung übernehmen. Bei eventuellen Lieferverzögerungen ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen einzuräumen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auch nach Fristablauf ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziffer 9 etwas anderes ergibt. Teillieferungen sind zulässig. HY-LINE ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vertragsgemäß zu liefernde Ware nicht mehr am Markt erhältlich ist. Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie technisch bedingt sind und keine wesentliche Abweichung vom Vertragsgegenstand darstellen. Sind Ersatzfabrikate als technisch höher spezifizierte Ware einzustufen, so ist HY-LINE berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen marktgerecht anzupassen. Die Preiserhöhung wird dem Kunden zuvor schriftlich mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich widerspricht, gilt der Neupreis als genehmigt. Andernfalls ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, sofern HY-LINE diese nicht zu vertreten hat und solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei den Lieferanten der HY-LINE und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die HY-LINE dem Kunden umgehend mit. Der Kunde kann von HY-LINE die Erklärung verlangen, ob diese vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich HY-LINE nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. In diesem Falle sind etwaig von den Vertragsparteien bereits erbrachte Leistungen zu erstatten.

Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Versand

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht mit der Absendung der Ware an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume von HY-LINE, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn fracht- oder verpackungsfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Beförderung aller Sendungen - einschließlich etwaiger Rücksendungen - erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.


6. Abnahme, Schadensersatz

Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferungen kurzfristig zu überprüfen, ergänzend wird auf Ziffer 9 dieser AGB hingewiesen. Wird die Abnahme der Ware vom Kunden unberechtigt verweigert, so kann HY-LINE dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann HY-LINE vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle ist HY-LINE berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 30% des Nettowarenwertes als Schadensersatz zu fordern. In diesem Falle ist der Nachweis des Schadens nicht erforderlich.

Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die HY-LINE einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist, ausdrücklich vorbehalten. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt.

7. Zahlung

Die Rechnungen von HY-LINE sind - soweit nicht schriftlich etwas anders vereinbart ist - ohne Abzug von Porto und sonstigen Spesen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zu bezahlen. Bei vereinbarter Teillieferung aus einem Auftrag ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung gemäß diesen AGB zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber unter Einlösungsvorbehalt angenommen. Eigentumsvorbehalte und verlängerte Eigentumsvorbehalte gemäß Ziffer 8 dieser AGB gelten weiter, bis der Scheckbetrag uns unwiderruflich gutgeschrieben ist.

HY-LINE hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an einen Dritten abzutreten.

Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ist der Kunde mit einer Forderung im Zahlungsverzug, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zahlungen sind ausschließlich auf die von uns angegebenen Konten zu leisten.

Bei erstmaliger Bestellung bzw. noch nicht erfolgter Kreditprüfung ist HY-LINE berechtigt Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde mit seiner Leistungsverpflichtung aus dieser oder einer anderen Bestellung in Verzug befindet. In diesem Falle ist HY-LINE auch berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Kommt der Kunde diesen Forderungen nicht nach, ist HY- LINE berechtigt, durch schriftliche Erklärung eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf, statt der Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung gem. Ziff. 6 der AGB zu verlangen.

Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an unseren Liefergegenständen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.

Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde schon jetzt erstrangig seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gegenüber Dritten in Höhe des Rechnungspreises der weiterveräußerten Ware an HY-LINE ab. Diese nimmt die Abtretung erfüllungshalber an. Der Kunde ist - bis auf Widerruf - berechtigt, die Forderung für HY-LINE einzuziehen. Er ist verpflichtet, den Betrag gesondert zu halten und sofort an HY-LINE abzuführen.

Verarbeitet der Kunde die gelieferten Waren im Rahmen neu herzustellender Produkte, so besteht Einigkeit, dass HY-LINE Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis erwirbt, welcher dem Wert der gelieferten Ware zum Wert des neu erstellten Produktes entspricht. Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für HY-LINE. Diese ist jederzeit berechtigt, die Einräumung des unmittelbaren Besitzes oder Mitbesitzes an dem neu erstellten Produkt zu verlangen.

Veräußert der Kunde das neu erstellte, im Miteigentum von HY-LINE stehende Produkt an Dritte, so tritt der Kunde mit Auftragserteilung an HY-LINE seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Dritten, anteilig in Höhe seiner Verpflichtung gegenüber HY-LINE, erstrangig ab.
HY-LINE ist berechtigt, die Abtretung dem jeweiligen Dritten anzuzeigen.

9. Gewährleistung

Alle von HY-LINE gelieferten Erzeugnisse sind von Dritten hergestellt. Die Leistungsangaben über die Erzeugnisse übernehmen wir von den Herstellern. Im Rahmen der Handelsüblichkeit sind diese technischen Angaben als annähernd zu betrachten und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.

Mängelansprüche an den von HY-LINE gelieferten Waren verjähren in 12 Monaten nach Auslieferung an den Kunden. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 I BGB längere Frist zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Der Kunde hat die Ware sofort nach Eintreffen zu kontrollieren. Mengen- und typenmäßige Beanstandungen sowie Beanstandungen von Teilen bei äußerlich erkennbaren Mängeln können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 10  Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Sonstige Mängel sind unverzüglich,  spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Unterlassen der Reklamation hat den Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche zur Folge.

Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde nach Wahl von HY-LINE Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist diese innerhalb angemessener Frist nicht möglich, hat der Kunde das Recht die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Es sind Schäden von der Gewährleistung ausgenommen, die auf natürliche Abnutzung und Alterung, chemische, mechanische oder elektrolytische Einflüsse, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebs und Einbauvorschriften, oder anderen Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, zurück zu führen sind.

Ebenso erlischt die Gewährleistung bei Veränderung der Ware, bei Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und mangels Rücksendung der Ware an uns innerhalb einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Rücksendung. Bei Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung trägt der Kunde das Risiko der Beschädigung. Vor dem Einbau der gelieferten Ware in Geräte oder andere Sachen hat der Kunde die Ware auf Mangelfreiheit zu prüfen. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen.

Die Haftung von HY-LINE für Sachschäden ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, in jedem Fall auf die Höhe 1,5 Mio. € (Haftpflichtversicherungssumme) beschränkt.

10. Haftungsklausel

Schadensersatzansprüche gegen uns können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. In diesem Fall haften wir nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung nach den jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetzen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Unterhaching bei München. Als Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird München vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von einheitlichem KaufR, insbesondere die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck zulässigerweise möglichst gleichkommend verwirklichen.

Der Kunde darf Rechte gegen HY-LINE nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen, es sei denn, es handelt sich um die Abtretung einer Geldforderung, die von HY-LINE schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt ist.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass wir Daten speichern und mit EDV verarbeiten. Dies gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG.

13. Zusätzliche Bedingungen bei Wiederausfuhr

Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und - falls sie in USA hergestellt wurden - amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Eine Wiederausfuhr aus der EU ist nur mit Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestattet. Alle Produkte von US-Herstellern bedürfen darüber hinaus für eine Ausfuhr aus der EU der besonderen Genehmigung der zuständigen US- Behörde. Auskünfte hierzu erteilen die Handelsabteilungen der US-Konsulate und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

14. Zusätzliche Bedingungen bei Webshopbestellungen

I.) Kundeninformationen zum elektronischen Geschäftsverkehr:

Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

a) Detaillierte Beschreibung des Bestellprozesses:

Gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB haben wir Ihnen die einzelnen technischen Schritte zur Verfügung zu stellen, die zum Vertragsschluss führen.

Sie brauchen zur Bestellung ein Kundenkonto, welches im Rahmen der Erstbestellung passwortgeschützt angelegt werden kann.

Einleitung des Bestellvorgangs:

Klicken Sie bei der „Produktbeschreibung“ auf den Button „Jetzt kaufen“, so wird die Ware in den Warenkorb gelegt. Sie können nun entscheiden, ob Sie Ihren Einkauf fortsetzen möchten oder den Bestellprozess einleiten, indem Sie auf weiter klicken.

Auf der nächsten Seite können Sie sich nunmehr mit Ihren Kundendaten registrieren oder ein neues Kundenkonto anlegen.

Eingabe/Prüfung der Daten

Auf der jeweils folgenden Seite können Sie Ihre Daten (Name, Firma, Liefer-, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-ID u.a.) eingeben bzw. korrigieren.
Klicken Sie auf „weiter“ wird Ihnen die bei uns einzig zugelassene Zahlungsart „Kreditkarte“ angezeigt.

Abschluss des Bestellvorgangs:

Klicken Sie nochmals auf weiter kommt die Bestellübersicht. Sie haben Möglichkeit, die AGB nochmals zur Kenntnis zu nehmen. Sodann erhalten Sie einen Überblick über Ihre Daten und über die Waren, die zur Bestellung anstehen sowie die wichtigsten Vertragsinformationen, v.a. den Gesamtpreis. Ferner können Sie Ihrer Bestellung noch Bemerkungen hinzufügen.

Durch Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ können Sie nun den Bestellvorgang abschließen, indem Sie Ihre Kreditkartendaten eingeben. Sie erhalten sodann eine Bestellbestätigung.

II.) Regelungen zum Vertragsschluss:

a) Die im Online-Shop dargestellten Waren stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Vertragsabschluss dar, sondern dienen der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes (sog. invitatio ad offerendum/Einladung zur Abgabe eines Angebotes).

b) Die rechtsverbindliche Abgabe des Kaufangebotes durch Sie erfolgt über die jeweils im Warenkorb befindlichen Artikel durch das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ und Eingabe der Kreditkartendaten. An dieses Kaufangebot sind Sie 14 Tage ab Abgabe der Bestellung gebunden. Wir sind bis zur Annahme berechtigt, das Kaufangebot abzulehnen.

c) Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung durch uns zustande. Unmittelbar nach Eingang der Bestellung durch den Kunden, wird eine Bestellbestätigung versendet. Diese Bestellbestätigung dient ausschließlich der Dokumentation der Bestellung und der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten durch uns gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB, stellt jedoch keine Vertragsannahme durch uns dar.

Die Annahmeerklärung des Vertrages erfolgt vielmehr ausdrücklich in Textform im Rahmen der Versandbestätigung.

d) Keine Speicherung der Vertragstexte:

Wir speichern keine Vertragstexte. Wir bitten daher, dass Sie die für den Vertrag relevanten Texte bei sich speichern oder ausdrucken.

e) Korrektur von Eingabefehlern:

Wie unter a) dargestellt, können Sie während des Bestellprozesses mehrfach Ihre Eingaben ändern und korrigieren. Zuletzt auf der Bestellseite.

f) Vertragssprachen:

Vertragssprache im Online-Shop ist deutsch.

g) Verhaltenskodex:

Wir haben uns keinen Verhaltenskodizes im Sinne Art. 246a § 3 Nr. 5 EGBGB unterworfen.

 

Stand: August 2023

AGB HY-LINE AG (Schweiz)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die HY-LINE Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit der Lieferant sie schriftlich bestätigt.

2. Umfang, Ausführung und Ort der Lieferung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellungsbestätigung massgebend. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich zugesichert sind, namentlich Dokumentation, Programmierung, customizing, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung gehören nicht zum Leistungsumfang. Der Lieferant liefert die Produkte in der Standardausführung, Software in ihrer maschinell lesbaren Form nach der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.

Stellt HY-LINE die Produkte ganz oder teilweise in einer besonderen Ausführung für den Kunden her, richten sich seine Arbeiten nach dem Leistungsbeschrieb, worin der Kunde unter anderem anzugeben hat, unter welchen Bedingungen welches Ergebnis angestrebt wird.
Änderungen gegenüber der Bestellungsbestätigung sind zulässig, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen. Der Lieferant ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an Produkten vorzunehmen, die bereits hergestellt oder geliefert sind.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist, oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen in Flurlingen. Erbringt der Lieferant Dienstleistungen an einem anderen Ort, vergütet der Kunde die Reise- und Aufenthaltskosten.

3. Software und Know-how

Der Kunde darf die überlassene Software, die Arbeitsergebnisse, das Know-How, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben beim Lieferanten oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-How-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung des Lieferanten.

Das Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben beim Lieferanten oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde die Computerprogramme, Arbeitsergebnisse oder Know-How-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

Der Kunde darf für Sicherheits- und Archivzwecke von der Software höchstens drei Kopien erstellen. Eine grössere Anzahl Kopien oder die Verwendung für andere Zwecke benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten.

Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.

Der Kunde ergreift die erforderlichen Massnahmen, um Computerprogramme, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.

4. Dokumentation

Der Kunde hat ein Anrecht auf ein Exemplar der Benützerdokumentation in der üblichen Ausführung des Lieferanten. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen darf der Lieferant gesondert in Rechnung stellen.

Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.

5. Diskretion

Beide Parteien werden sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

Die Parteien überbinden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern, Angestellten und Beauftragten.

6. Informationspflicht des Kunden

Der Kunde hat den Lieferanten rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.

7. Termine

Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,

a) wenn dem Lieferanten Angaben, die er für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;

b) wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;

c) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen.

Bei Verzögerungen hat der Kunde dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Trägt der Lieferant nachweisbar die Schuld am Terminverzug, hat der Kunde trotz nachträglicher Erfüllung, Leistungsverzicht oder Vertragsrücktritt Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch auf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

8. Abnahme

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.

Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde dem Lieferanten sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.

9. Garantie

Der Lieferant garantiert während 12 Monaten, dass die Produkte funktionstüchtig sind.

Der Lieferant verpflichtet sich als Gewährleistung zur Beseitigung der Fehler oder zum Ersatz aller Teile, die nach-weisbar infolge von Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehlern schadhaft oder unbrauchbar sind.

Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate seit Ablieferung der Produkte.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Bei Akkumulatoren von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die auf natürliche Abnützung, chemische, mechanische oder elektrolytische Einflüsse, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebs- und Einbauvorschriften, oder anderen Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, zurück zu führen sind.

Der Lieferant erbringt die Gewährleistung nach seiner Wahl in seinen Räumen oder beim Kunden, der dem Lieferanten freien Zugang zu gewähren hat. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.

Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.

Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung und den Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, insgesamt jedoch auf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der mangelhaften Produkte. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.

Der Kunde darf Produkte nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten zurücksenden. Er ist verantwortlich für den fachgerechten Transport.

10. Weitere Haftung

Der Lieferant haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden des Lieferanten entsteht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transporte, Verpackungen, Versicherungen, Installationen, Inbetriebnahmen, Schulungen und Anwendungsunterstützungen. Sie sind zur Zahlung fällig netto innert vierzehn Tagen seit Rechnungsstellung.

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung des Lieferanten oder beim Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

12. Export

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften.

13. Weiterverkauf

Soweit nicht Parteiabrede oder die Natur des Geschäftes entgegenstehen, darf der Kunde die Produkte verändert oder unverändert weiter veräussern.

Falls der Kunde die Produkte weiter veräussert, hat er sicher zu stellen, dass sämtliche Pflichten aus Software-Lizenzen, aus Geheimhaltung sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Abnehmer übergehen.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

15. Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.

Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.

 

Stand: Juni 2019

Webseite durchsuchen:
Weiterführende Links